Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für APEX AUTO GMBH

 

APEX AUTOHAUS WALLDORF Nutzfahrzeuge & Flottenservice
APEX AUTO GMBH
Altrottstraße 31
69190 Walldorf
Telefon: +49 6227 7893370

APEX AUTOHAUS ALTENBERGE
APEX AUTO GMBH
Zunftweg 1 Abt. 3-8
48341 Altenberge
Telefon: +49 2505 7548992

APEX AUTOHAUS ALTENBERGE
APEX AUTO GMBH
Am Landwehrbach 6
48341 Altenberge
Telefon: +49 2505 7548994
Telefon: +49 6227 7893370

E-Mail: info [ät] apex-autohaus [dot] de (info [ät] apex-autohaus [dot] de )
Web: www.apex-autohaus.de
Registereintrag:
Amtsgericht: Amtsgericht Mannheim
Handelsregisternummer: HRB 750892

--- 

Allgemeine Verkaufsbedingungen der APEX AUTO GMBH

§ 1 Allgemeines

  1. Die APEX AUTO GMBH mit Sitz in Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 750892 (im Folgenden „APEX AUTO”), verkauft gebrauchte Kraftfahrzeuge (im Folgenden: „Fahrzeug”). Zu diesem Zwecke betreibt sie die Internetseite www.apex-autohaus.de (im Folgenden „Plattform”) sowie Verkaufsstandorte in Walldorf und Altenberge.
  2. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB”) wird wie folgt definiert:
    • Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    • Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    • Gewerbliche Fahrzeughändler sind juristische oder natürliche Personen, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und einer gewissen Dauerhaftigkeit und Planmäßigkeit mit neuen und/oder gebrauchten Fahrzeugen handeln, d.h. diese insbesondere an- und verkaufen.
  1. Die AGB gelten für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer (im Folgenden „Kunde(n)” oder „Käufer”). Gewerbliche Fahrzeughändler sind als Käufer zugelassen.
  2. Diese AGB sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Plattform abruf- und speicherbar sowie druckfähig hinterlegt. Der Abschluss eines Kaufvertrags mit APEX AUTO über ein Fahrzeug und etwaiger Zusatzartikel und/oder -leistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, unabhängig von anderen Geschäftsbedingungen des Kunden. Der Kunde erkennt die Rechtsverbindlichkeit dieser AGB an.
  3. Alle Preise werden brutto und in Euro angegeben, sofern nicht anders gekennzeichnet.
  4. Als Werktage im Sinne dieser AGB gelten die Wochentage Montag bis Samstag, mit Ausnahme bundesweiter gesetzlicher Feiertage. Landeseigene Feiertage sind entsprechend zu berücksichtigen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. APEX AUTO stellt auf seiner Plattform und in seinen Verkaufsstandorten Inserate von gebrauchten Fahrzeugen ein. Die Präsentation und Bewerbung der gebrauchten Fahrzeuge und etwaiger Zusatzartikel und/oder -leistungen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
  2. Der Kunde kann im Laufe des Bestellprozesses wählen, ob er
    •  
      1. das Fahrzeug vollständig selbst bezahlen will (im Folgenden “Überweisung”, § 3) oder
    •  
      1. den Kaufpreis vollständig oder teilweise - nach positiver Bonitätsprüfung - finanzieren lassen will. Die Finanzierung erfolgt über externe Partnerbanken (im Folgenden: “Externe Finanzierung”, § 4).
  • Der Prozess des Vertragsabschlusses unterscheidet sich in diesen Fällen und wird jeweils in dem entsprechenden Abschnitt dieser AGB ausführlich dargestellt und geregelt.
  1. Nach Abschluss des Vertrages wird dem Kunden eine Zusammenfassung des Kaufvertrags und von den wesentlichen Vertragspunkten zur Verfügung gestellt (im Folgenden: “Kaufbestätigung”). APEX AUTO wird eine Kopie der Kaufbestätigung speichern.
  2. APEX AUTO ist berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung des Kunden zu erheben und diese anhand eines amtlichen Ausweisdokuments zu überprüfen. Sollte der Kunde bei der Bestellung falsche Daten angegeben haben, steht APEX AUTO ein Rücktrittsrecht zu.

§ 3 Überweisung

  1. Sollte sich der Kunde während des Bestellprozesses dafür entscheiden, den Kaufpreis per Überweisung zu bezahlen, richtet sich der Vertragsschluss zwischen ihm und APEX AUTO (im Folgenden „Kaufvertrag”) nach den folgenden Absätzen.
  2. Nachdem der Kunde sich für ein Fahrzeug und eventuelle Zusatzartikel und/oder -leistungen von APEX AUTO entschieden hat, stellt seine Bestellung ein verbindliches Angebot des Kunden an APEX AUTO dar, den Kaufvertrag abzuschließen.
  3. APEX AUTO wird dem Kunden den Zugang des Angebots per E-Mail oder schriftlich bestätigen. In dieser Angebotsbestätigung liegt weder die Annahme des Angebots des Kunden noch ein neues Angebot durch APEX AUTO.
  4. Nach Erhalt des Angebots des Kunden wird APEX AUTO es prüfen. Im Falle, dass APEX AUTO entscheidet, dieses Angebot anzunehmen, wird APEX AUTO den Kunden per E-Mail oder schriftlich darüber mit der Kaufbestätigung informieren und damit die Annahme des Angebots erklären. Mit der Kaufbestätigung oder spätestens der erfolgreichen Übergabe des Fahrzeugs kommt der Kaufvertrag zustande.

§ 4 Externe Finanzierung

  1. Sollte sich der Kunde für die vollständige oder teilweise Finanzierung über eine Partnerbank entscheiden, so richtet sich der Vertragsschluss zwischen ihm und APEX AUTO (im Folgenden: “Kaufvertrag”) nach den folgenden Absätzen.
  2. Der Kunde hat im Bestellprozess die dort abgefragten Informationen zur Liquiditätsprüfung anzugeben. Kommt auf Basis dieser Informationen ein Darlehensvertrag mit dem Darlehensgeber grundsätzlich in Betracht, wird die Bonität des Kunden über eine Abfrage bei einschlägigen Auskunfteien geprüft.
  3. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot an APEX AUTO dar, den Kaufvertrag abzuschließen, welches unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Finanzierung durch den Darlehensgeber gegenüber APEX AUTO final bestätigt wird, steht. Eine Reservierung des Fahrzeugs erfolgt an dieser Stelle noch nicht. Das Angebot wird nach 7 Tagen unwirksam, sollte diese Bedingung bis dahin nicht eingetreten sein.
  4. Nach Erhalt des Angebots des Kunden und der Information über den Abschluss des Darlehensvertrags wird APEX AUTO das Angebot des Kunden prüfen. Wenn APEX AUTO sich dazu entscheidet, das Angebot anzunehmen, wird APEX AUTO den Kunden per E-Mail oder schriftlich darüber informieren (im Folgenden: “Kaufbestätigung”) und damit die Annahme des Angebots erklären. Mit der Kaufbestätigung oder spätestens der Übergabe des Fahrzeugs kommt der Kaufvertrag zustande.

§ 5 Inzahlungnahme

  1. APEX AUTO bietet dem Kunden die Möglichkeit, einen Teil oder die vollständige Kaufpreisforderung von APEX AUTO dadurch zu erfüllen, dass ein anderes Fahrzeug (im Folgenden: “Inzahlungnahme-Fahrzeug”) an APEX AUTO verkauft und mit dem Kaufpreis verrechnet wird (im Folgenden: “Inzahlungnahme”).
  2. Der Ablauf der Inzahlungnahme ist wie folgt: Vor dem Abschluss des Kaufvertrages mit APEX AUTO kann der Kunde wählen, ob er grundsätzlich ein Fahrzeug per Inzahlungnahme verkaufen möchte. Entscheidet er sich dafür, muss er die von APEX AUTO abgefragten Informationen zu Ausstattung und Zustand angeben sowie ggf. Fotografien des Inzahlungnahme-Fahrzeugs zur Verfügung stellen. Anschließend erhält er einen Preis mitgeteilt, zu dem APEX AUTO unter den vorliegenden Informationen bereit ist, das Fahrzeug anzukaufen (im Folgenden: “Vorab-Preis”).
  3. Voraussetzung für den Erhalt eines verbindlichen Kaufangebotes von APEX AUTO ist grundsätzlich die Besichtigung und Begutachtung des Inzahlungnahme-Fahrzeuges.
  4. Die angekauften Inzahlungnahme-Fahrzeuge werden in der Regel durch APEX AUTO direkt weiterveräußert. Sollte der Kaufvertrag mit APEX AUTO rückabgewickelt oder widerrufen werden, erfolgt keine Rückgabe des Inzahlungnahme-Fahrzeugs.

§ 6 Zusatzartikel und -leistungen

  1. Der Kunde kann während des Bestellprozesses verschiedene Zusatzartikel und/oder -leistungen zu der Bestellung hinzufügen.
  2. Die Zusatzartikel und/oder -leistungen werden in den Kaufvertrag mit aufgenommen. Es handelt sich um einen einheitlichen Vertrag.
  3. Die Zusatzartikel und/oder -leistungen sind, soweit nicht anders angegeben, kostenpflichtig.

§ 7 Garantie

  1. Der Kunde kann verschiedene Arten von Garantien als Zusatzleistung buchen. Für diese Garantien fallen, sofern nicht anders vereinbart, zusätzliche Kosten an. Der Umfang sowie die weiteren Bedingungen der jeweiligen Garantie ergeben sich aus den separaten Garantiebedingungen.
  2. Vertragspartner der Garantiepakete ist APEX AUTO oder ein von APEX AUTO benannter Garantiegeber.
  3. Neben und unabhängig von der Garantie stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem geschlossenen Kaufvertrag zu. Diese werden durch die Garantie nicht berührt; ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich.
  4. Die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden.

§ 8 Zulassung des Fahrzeugs

  1. Der Kunde hat die Zulassung des Fahrzeugs grundsätzlich selbst zu veranlassen. APEX AUTO bietet optional auch die kostenpflichtige Zulassung des Fahrzeugs an.
  2. Auf Wunsch kann das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen übergeben werden. Hierfür fallen, soweit nicht anders angegeben, zusätzliche Kosten an.

§ 9 Zahlung des Kaufpreises

  1. Bei Zahlung per Überweisung gemäß § 3 ist der Kaufpreis bis spätestens zu dem Moment der Übergabe des Fahrzeugs zu leisten (Zahlungseingang entscheidend). Hierbei hat der Kunde für den pünktlichen Zahlungseingang Sorge zu tragen.
  2. Wenn sich der Kunde für die Externe Finanzierung gemäß § 4 entscheidet und für die Zahlung eines Eigenanteils, ist der Eigenanteil grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Kaufbestätigung an APEX AUTO zu zahlen.
  3. Sollte die Zahlung innerhalb der jeweiligen Zahlungsfrist nicht bei APEX AUTO eingehen, steht APEX AUTO ein Rücktrittsrecht zu.
  4. Für die Zahlung hat der Kunde die von APEX AUTO angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Es werden nur Zahlungen akzeptiert, die von einem Kreditinstitut geleistet werden, das seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes hat.
  5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass APEX AUTO dem Kunden alle Rechnungen, die mit dem Kaufvertrag in Zusammenhang stehen, auf elektronischem oder postalischem Wege zukommen lassen kann.

§ 10 Übergabe des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente

  1. Die Übergabe erfolgt an den Standorten von APEX AUTO in Walldorf oder Altenberge oder nach Vereinbarung.
  2. Bei der Übergabe hat sich der Kunde mittels seines Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Sollte das Fahrzeug an einen Dritten übergeben werden, so hat dieser bei Übergabe eine vom Kunden unterschriebene Vollmacht sowie das Original oder eine Kopie (beidseitig) von dessen Personalausweis oder Reisepass sowie seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass im Original vorzulegen.
  3. Die Übergabe erfolgt nicht, solange noch Forderungen in Bezug auf den Kaufvertrag durch APEX AUTO fällig und offen sind.
  4. Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll angefertigt. Der Kunde hat bei Übergabe das Fahrzeug auf sichtbare Mängel zu untersuchen und, sollten ihm solche auffallen, diese in das Protokoll eintragen zu lassen.

§ 11 Haftung und Gewährleistung

  1. Gegenüber Verbrauchern unterliegt der Kaufvertrag den gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Darüberhinausgehend und insbesondere gegenüber Unternehmern haftet APEX AUTO lediglich
    •  
      1. für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten von APEX AUTO beruhen,
    •  
      1. bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    •  
      1. bei wesentlichen Pflichtverletzungen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, bzw.
    •  
      1. bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  1. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren sämtliche Mängelansprüche des Kunden innerhalb eines Jahres ab Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Dies gilt nicht in den unter Absatz 1 (i) - (iv) genannten Fällen.
  2. Hat APEX AUTO für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet APEX AUTO lediglich in Höhe des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
  3. Sollte der Kunde nach Übergabe Mängel feststellen, so hat er APEX AUTO davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  4. Die Nacherfüllung im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs erfolgt in der Regel in den Werkstätten von APEX AUTO oder in Partnerwerkstätten.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Fahrzeug bleibt bis zum Ausgleich aller APEX AUTO aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum von APEX AUTO.
  2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht APEX AUTO das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (“Fahrzeugbrief”) zu. Nach der vollständigen Zahlung übersendet APEX AUTO den Fahrzeugbrief innerhalb einer Woche an den Kunden.
  3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen, sofern die Parteien keine anderweitige Regelung treffen.

§ 13 Datenschutz

Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts und Dienstanbieter ist die APEX AUTO GMBH, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf.

Kunden können sich bei allen Fragen, die den Datenschutz betreffen, jederzeit an APEX AUTO wenden, und zwar per E-Mail an info@apex-autohaus.de.

§ 14 Verschiedenes

  1. Hat der Käufer
    •  
      1. keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland,
    •  
      1. nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt,
    • oder ist (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt,
    • oder ist (iv) er Unternehmer,
  • so ist ausschließlich zuständiges Gericht das Amtsgericht Mannheim bzw. das Landgericht Mannheim, sollte die sachliche Zuständigkeit bei diesem liegen.
  1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit APEX AUTO gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.
  2. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder Lücken aufweisen, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bzw. die übrigen Teile nicht.

pastedGraphic.png

Stand: November 2025

APEX AUTO GMBH
Altrottstraße 31
69190 Walldorf

Standorte: - Walldorf: Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, Tel: +49 6227 7893370 - Altenberge (Zunftweg): Zunftweg 1, Abt. 3-8, 48341 Altenberge, Tel: +49 2505 7548992 - Altenberge (Landwehrbach): Am Landwehrbach 6, 48341 Altenberge, Tel: +49 2505 7548994

E-Mail: info@apex-autohaus.de
Web: www.apex-autohaus.de

Amtsgericht Mannheim
HRB 750892